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Hallo Fans Hier die Rundmail an alle Fans vom 5.4.03

Ich denke, jetzt habe ich die wichtigsten Infos zusammen um Euch sagen zu können, wie es weitergeht.

Ich habe ja schon geschrieben, daß ich vorhatte, den Server öffentlich zu machen. Ich schrieb einen Brief an alle Rundfunkanstalten, in dem ich erklärte wer ich bin, was ich in den letzten Jahren aufgebaut habe und was das Ziel des Ganzen sein soll. Angefangen bei der Gründung des VD-Fanclubs über die Einstellung der Van Dusen Hörspiele ins Netz bis zur Erweiterung des Servers auf den gesamten deutschen Hörspielfundus. Ich habe probiert zu erklären, daß mein Server eine Bereicherung für das Angebot der Rundfunkanstalten darstellen könnte, zu Gunsten der Hörer und natürlich für Alle kostenlos. Dieses in die Öffentlichkeit treten hat natürlich auch noch einen anderen Hintergrund. Ich bin, wie Ihr wißt, seit Jahren arbeitslos und wollte mein Hobby zum Beruf machen. Ich wollte (und will immer noch) diesen Service den Rundfunkanstalten anbieten. Selbst wenn es im Moment für die Anstalten möglich wäre, ihre Produktionen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, so hätten sie weder die Finanzen noch die personellen Resourcen, um dieses Vorhaben umzusetzen. Aber diese Geschäftsidee war nur der letzte Punkt. Ich wollte hauptsächlich erst einmal, daß die Ansalten von dem Server erfahren, ihn erlauben und ihn eventuell unterstützen.

Leider war ich da wohl etwas zu blauäugig, besser gesagt, ich hatte zu wenig Ahnung von unserem ach so tollen deutschen Rechtssystem.

Ich bin davon ausgegangen, wie Ihr ja auch, daß es eigentlich nicht verboten sein kann, gesendete und nicht kommerziell genutzte HSPs weiterzugeben. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß diese Annahme vernünftig ist.

Die einzelnen Hörspielabteilungen, mein Anwalt, die Rechtsabteilungen!!!, die Intendanzen und das Justizministerium ( Der dort zuständige Herr Pichelmaier sagte, daß das was ich mache, wohl in Deutschland einzigartig ist, aber auch wenn er wollte (und er würde wollen), würde kein Gesetz nur für einen Einzigen gemacht. Schade eigentlich) sind von der Idee und der ganzen Aktion begeistert, aber.... es gibt ja noch ein Urheberrechtsgesetz... und daran kommt im Moment keiner vorbei.

Das UrhG sagt einwandfrei, daß keiner das Recht hat etwas zu verbreiten, woran ein Anderer ein Recht hat, außer dieser erlaubt es.

Das ist natürlich bei tausenden von HSPs und tausenden Rechteinhabern (Sender, Autor, Sprecher, Musik) nicht umsetzbar.

Aus diesem Grund müssen die Rechtsabteilungen der Rundfunkanstalten das machen, wofür sie bezahlt werden, nämlich die Rechte ihrer Vertragspartner durchsetzen, auch wenn es ihnen nicht gefällt.

Ich habe in den letzten Wochen viele Wege beschritten um den Serverbetrieb bis zu einer Einigung mit den Rundfunkanstalten wenigstens für unsere sehgeschädigten Mitmenschen aufrecht zu erhalten. In Grenzen ist mir das auch erst einmal gelungen. Es werden erst einmal, bis auf Sehgeschädigte, keine neuen Fans mehr aufgenommen.

Wie ich schon schrieb, mußte ich dem SWR eine strafbewährte Unterlassungserklärung (untere Grenze 5000€ und das eventuell für jedes einzelne zum Download angebotene Hörspiel) unterschreiben und dem Justiziar einen Zugang zum Server einrichten. Der BR und das DLR forderte das Gleiche. In dieser Situation habe ich einen Anwalt eingeschaltet, da ich rechtlich kurz vor dem Einbruch stand. Eine gute Entscheidung, wie sich jetzt herausstellte (Anm. Es sind spezielle, sehr hohe Spenden für die Erweiterung des Servers eingegangen (ca. 900€), die ich jetzt zum Teil für diese Anwaltskosten benutzt habe (450€). Ich hoffe, das geht so in Ordnung. Wenn es zu Verhandlungen mit den einzelnen Rundfunkanstalten kommt, kann es sein, daß noch mehr Geld benötigt wir. Derzeit sieht es so aus, daß Verhandlungen und eine eventuelle Einigung mit dem SWR als Referenz für die anderen Anstalten gelten kann.), denn er ist einer der bekanntesten und besten Urheberrechtsanwälte in Deutschland und versteht sich sehr gut mit Dr. Flechsig vom SWR.

Nach dem geltenden Recht hätte man mich sofort verklagen können, das hat aber keiner getan. Das zeigt den guten Willen und die Gesprächsbereitschaft. Mein Fehler war, daß ich die Anstalten vor vollendete Tatsachen gestellt habe. Wir haben jetzt erst einmal zurückgerudert und fangen in den nächsten Wochen mit den ersten Gesprächen an, ob und wie der Server weiter betrieben werden kann.

Und jetzt die gute Nachricht.

Das neue UrhG ist verabschiedet und in dessen zweiter Stufe, wahrscheinlich Anfang nächstes Jahr, wird auch auf die Problematik der Rundfunkarchive reagiert wird. Den Anstalten wird das Recht gegeben, darüber zu bestimmen, ob und an wen die Archivinhalte weitergegeben werden dürfen, ohne daß sie die Erlaubnis der einzelnen Rechteinhaber einholen müssen. Natürlich sollen die nicht leer ausgehen und darum muß ein Pauschalbetrag an eine Verwertungsgesellschaft, z.B. VG Wort, abgeführt werden. Um mal zu verdeutlichen, von welchem Wirtschaftsfaktor ich hier spreche, habe ich mal ausgerechnet, was ich verdient hätte, wenn ich für jedes im letzten Jahr runtergeladene Hörspiel 50 Cent bekommen hätte.

Ca. 480000 EURO !!!!!!!!!!!!!

MfG

Stephan

PS.: Strafbar macht sich nur, das gilt auch für Tauschbörsen, wer urheberrechtich Geschützte Werke anbietet, nicht wer sie für seinen persönlichen Gebrauch downloadet. Dieser Status bleibt auch mit dem neuen UrhG erhalten.

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